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   OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 13 A 2099/10   

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https://dejure.org/2011,16492
OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 13 A 2099/10 (https://dejure.org/2011,16492)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 (https://dejure.org/2011,16492)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. März 2011 - 13 A 2099/10 (https://dejure.org/2011,16492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Regelung des § 18 Abs. 1 S. 6 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Regelung des § 18 Abs. 1 S. 6 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2009 - 13 A 1536/09

    Möglichkeit von Ausnahmen von der Aufbewahrungspflicht für Rückstellmuster von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 13 A 2099/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, juris, ebenso Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 13 B 1307/09 -, juris, im dem vorliegenden Verfahren zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren, jeweils unter ausdrücklicher Aufgabe der noch im Beschluss vom 26. Februar 2009 - 13 B 1885/08 -, PharmR 2009, 254 = juris, aufgeworfenen Zweifel.

    Auch die in der Zulassungsbegründung weiter formulierte Auslegungsfrage, die die Klägerin hilfsweise anregt, dem EuGH gem. Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung bereits im Zulassungsverfahren vorzulegen, stellt sich nicht mehr, da der Senat die dort genannte Frage im angesprochenen Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, a. a. O. unter Berücksichtigung der noch im Beschluss vom 26. Februar 2009 - 13 B 1885/08 -, a. a. O., offen gelassenen Fragen, zweifelsfrei entschieden hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - 13 B 1885/08

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Vollziehung einer Ordnungsverfügung aufgrund eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 13 A 2099/10
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, juris, ebenso Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 13 B 1307/09 -, juris, im dem vorliegenden Verfahren zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren, jeweils unter ausdrücklicher Aufgabe der noch im Beschluss vom 26. Februar 2009 - 13 B 1885/08 -, PharmR 2009, 254 = juris, aufgeworfenen Zweifel.

    Auch die in der Zulassungsbegründung weiter formulierte Auslegungsfrage, die die Klägerin hilfsweise anregt, dem EuGH gem. Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung bereits im Zulassungsverfahren vorzulegen, stellt sich nicht mehr, da der Senat die dort genannte Frage im angesprochenen Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, a. a. O. unter Berücksichtigung der noch im Beschluss vom 26. Februar 2009 - 13 B 1885/08 -, a. a. O., offen gelassenen Fragen, zweifelsfrei entschieden hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2009 - 13 B 1307/09

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer erteilten Ausnahme von der Verpflichtung zur

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 13 A 2099/10
    Das Verwaltungsgericht hat insoweit unter Bezugnahme auf seinen im zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss vom 26. August 2009 - 24 L 817/09 - und den Beschluss des OVG NRW vom 15. Dezember 2009 - 13 B 1307/09 - zur Begründung seines klageabweisenden Urteils ausgeführt:.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09 -, juris, ebenso Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 13 B 1307/09 -, juris, im dem vorliegenden Verfahren zugehörigen Eilrechtsschutzverfahren, jeweils unter ausdrücklicher Aufgabe der noch im Beschluss vom 26. Februar 2009 - 13 B 1885/08 -, PharmR 2009, 254 = juris, aufgeworfenen Zweifel.

  • BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06

    Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2011 - 13 A 2099/10
    vgl. zur grundsätzlichen Bedeutung einer Sache, wenn die Vorlage an den EuGH in Betracht kommt: Sodan/Ziekow, VwGO, Kommentar, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 136 f.; BVerfG, Beschluss vom 25. August 2008 - 2 BvR 2213/06 -, NVwZ 2009, 519.
  • VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1392/11

    Pflicht zur Rückstellmusterbildung bei Arzneimitteln

    Entgegen: Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09, DÖV 2010, 568; Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 13 B 1307/09, DVBl. 2010, 667, und vom 4. März 2011 - 13 A 2099/10.(Rn.28).

    28 Entgegen der Auffassung des BMG und des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09, DÖV 2010, 568; Beschlüsse vom 15. Dezember 2009 - 13 B 1307/09, DVBl. 2010, 667, und vom 4. März 2011 - 13 A 2099/10, juris) belässt die genannte Richtlinienbestimmung dem nationalen Verordnungsgeber nämlich keinen Umsetzungsspielraum dahingehend, ob und in welcher Form er Ausnahmen von der Pflicht zur Rückstellmusterbildung zulassen will.

    Insofern aber, als Art. 11 Abs. 4 Satz 6 RL 2003/94 die einer Ausnahme zugänglichen Produktkategorien alternativ aufzählt, war der deutsche Gesetzgeber durchaus an diese Vorgabe gebunden, denn die Formulierung "können mit Zustimmung der zuständigen Behörde andere Festlegungen über die Rückstellmuster von Ausgangsstoffen und ihre Aufbewahrung getroffen werden" bezeichnet nicht etwa ein Umsetzungsermessen des nationalen Gesetz- oder Verordnungsgebers hinsichtlich der Ausnahmebestimmung als solcher (so aber OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. November 2009 - 13 A 1536/09, DÖV 2010, 568; Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 13 B 1307/09, DVBl. 2010, 667; Beschluss vom 4. März 2011 - 13 A 2099/10, juris), sondern vielmehr das im Einzelfall bestehende Entschließungs- und Auswahlermessen der über eine Ausnahme entscheidenden zuständigen Behörde.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - L 11 KA 120/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 97/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - L 11 KA 109/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2011 - L 11 KA 98/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 11 KA 22/11
    Während das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen seit dem Wegfall der Beteiligtenfähigkeit lediglich das Rubrum in dem Sinne umstellt, dass das Land vertreten durch die Bezirksregierung auftritt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.03.2011 - 13 A 2099/10 - und 01.03.2011 - 15 B 127/11 -), hat der Senat im Beschluss vom 09.02.2011 - L 11 KA 91/10 B ER - die Frage nach der Prozessführungsbefugnis problematisiert.
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